WARUM VIKARIAT
IN DER NORDKIRCHE

Die Vorteile des Vikariats bei der Nordkirche in Ratzeburg im Überblick
Wir bieten Ihnen eine moderne und zeitgemäße Ausbildung für Pastor*innen im 21. Jahrhundert, die 2 Jahre umfasst.
Unsere Ausbildungsregionen erstrecken sich über Schleswig-Holstein, Hamburg und Mecklenburg-Vorpommern. Somit haben Sie später die Möglichkeit Ihren Pfarrberuf in der Großstadt, der Kleinstadt, auf dem Land, an der Küste oder sogar auf einer Hallig oder Insel auszuüben.
Sie werden in Ihrer Ausbildung vom Team des
Predigerseminars und einer anleitenden Pfarrperson in Ihrer
Ausbildungsgemeinde begleitet. Wir freuen uns auf Ihre Bewerbung.
Bitte lesen Sie unten auf der Seite weiter und erfahren alle wichtigen Modalitäten zum #vikariatnordkirche.
Weiterführende Informationen und Beratung zur Bewerbung gibt Ihnen Oberkirchenrat Dr. Matthias de Boor im Ausbildungs- und Prüfungsdezernat in Schwerin.
Vorteile Vikariat in der Nordkirche
1.
Eine zeitgemäße Ausbildung für Pastor*innen im 21. Jahrhundert mit Innovationspotenzial.
2.
Die Vergabe der Vikariatsplätze unter Berücksichtigung Ihrer Wünsche/Lebenssituation (Sie lernen die Anleitenden in einer Art Speed-Dating kennen, besuchen die Gemeinden und treffen aus einem Pool von Gemeinden eine Vorauswahl von sechs Gemeinden).
3.
Ein Ausbildungssystem bestehend aus den drei Lernorten Gemeinde/Schule, Predigerseminar und Regionalgruppe mit mentoraler Begleitung.
4.
Flexible Lernwege durch eigene Schwerpunktsetzung innerhalb der Vikariatsgruppe.
5.
Zeit für eine von Ihnen, in der Vikariatsgruppe, selbst gewählte und organisierte Studienreise.
6.
Erfahrene und für Sie kostenlose Kinderbetreuung während der Kurse in Ratzeburg.
7.
Die Selbstverständlichkeit unterschiedlicher Lebens- und Familienformen im Amt.
8.
Eine sehr gute Bezahlung: Seit 2020 hat die Nordkirche den Grundbetrag im Vikariat auf 2.317,52€ brutto (ca.1900€ netto) erhöht.
(Familienzuschläge: für eine verheiratete Person 149,36€, für das erste und zweite zu berücksichtigende Kind zusätzl. je 127,66€ und ab dem dritten Kind zusätzl. je 397,74€). Die Nordkirche orientiert sich an den Anwärterbezügen des Bundes.
Darin enthalten sind eine Erhöhung als Zuschuss für die digitale Ausstattung während des Vikariats.
Weitere Förderungen und Zuschüsse:
Talarzuschuss von 800€, Umzugskostenerstattung bis 1.800€, Fahrtkostenerstattung zum Predigerseminar und den Regionalgruppen.
Arbeitgeberin Nordkirche
Eine liberale Verfassung, die mit der Fusion zur Nordkirche 2012 in Kraft getreten ist
Eine große Eigenständigkeit der Kirchenkreise und Gemeinden
Das spannungsvolle und bereichernde Zusammenwachsen einer ost- und einer westdeutschen Tradition
Reizvolle Landschaften, in denen Sie Pastor/in sein können (Großstadt, Kleinstadt, Land, Seenplatte, Küste, Hallig, Insel)
Viele unterschiedliche Funktionspfarrstellen mit großen Gestaltungsmöglichkeiten
Unglaublich schöne Kirchen mit besonderer Ausstrahlung
Frische Luft und einen weiten Horizont als Kirche zwischen den Meeren
Sie starten nach dem Vikariat bei Übernahme in den Probedienst mit der sehr guten Besoldungsgruppe A13 nach der Bundesbeamtenbesoldungsordnung.
Hinweis: Die Übernahme in den Probedienst als ein öffentlich-rechtliches Pfarrdienstverhältnis (entspricht dem Beamt*innenverhältnis) hat eine Altersgrenze von 37 Jahren. Da es kirchenrechtlich viele Ausnahmen gibt, wird bei einer Überschreitung dieser Grenze jeder Fall einzeln geprüft. So ist es ratsam, dem Personaldezernat möglichst frühzeitig eine formlose schriftliche Begründung zukommen zu lassen, warum sich die Altersgrenze nach oben verschieben sollte (z.Bsp. aufgrund einer vorherigen Berufsausbildung, Mutterschutz, Elternzeit, Pflegezeiten).
Über 37 Jahre werden Sie natürlich genauso Pastor*in, jedoch in einem Angestelltenverhältnis. Als angestellte*r Pastor*in werden Sie nach E 13 eingestuft und erhalten während der ersten Jahre 4.771 € (brutto) monatliches Entgelt. Dazu werden die familienbezogenen Bestandteile des Familienzuschlags wie bei einem öffentlich-rechtlich Pfarrdienstverhältnis gewährt.
Das gilt auch für Pastor*innen, die aus gesundheitlichen Gründen nicht in ein öffentlich-rechtliches Pfarrdienstverhältnis gelangen können.
Hinweis Elternzeit: Sie überlegen, innerhalb des Vikariats Elternzeit zu nehmen, dann lesen Sie gerne dazu unsere Infos.
Extra:
Um nach positivem Votum im Bewerbungsgespräch in das öffentlich-rechtliche Dienstverhältnis (bei Einhaltung oben genannterAltersgrenze ) einzutreten, benötigen Sie zu gegebener Zeit ein amtsärztliches Gutachten, das Ihnen eine voraussichtliche Arbeitsfähigkeit bis zur Pension attestiert. Da dies für viele von Ihnen bereits vor dem Vikariat ein wichtiges Thema ist, berät Sie das Team der Nachwuchsförderung (Pastorin Jil Becker und Michaela Ehrich) in einem vertraulichen Gespräch gerne, falls Sie Fragen dazu haben.
WICHTIG: Eine kurze, aber wichtige Information sollten Sie bitte noch beachten.
Da das Vikariat der Nordkirche (nur noch) 2 Jahre beträgt und wir Ihnen eine gute Ausbildung ermöglichen wollen, gibt es eine Regel bezüglich der Fehlzeiten.
Sollten Sie, aus welchen Gründen auch immer, eine Fehlzeit von über 2 Monaten haben (auch in der Ansammlung), können Sie das Vikariat natürlich beenden, aber es wird sich dann verlängern. Ein Wechsel der Lerngruppe, nicht jedoch der Gemeinde, ist dann obligatorisch.