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WARUM VIKARIAT IN DER NORDKIRCHE

Regenbogenfahnen

Moderne Ausbildung für Pastor*innen im 21. Jahrhundrdert*

Das Vikariat in der Nordkirche umfasst 2 Jahre*. Unsere Ausbildungsregionen erstrecken sich über Schleswig-Holstein, Hamburg und Mecklenburg-Vorpommern. Somit haben Sie später die Möglichkeit Ihren Pfarrberuf in der Großstadt, der Kleinstadt, auf dem Land, an der Küste oder sogar auf einer Hallig oder Insel auszuüben. Sie werden in Ihrer Ausbildung vom Team des Predigerseminars und einer anleitenden Pfarrperson in Ihrer Ausbildungsgemeinde begleitet. Weiterführende Informationen und Beratung zur Bewerbung gibt Ihnen Oberkirchenrat Dr. Matthias de Boor im Ausbildungs- und Prüfungsdezernat in Schwerin. Wir freuen uns auf Ihre Bewerbung.

*Regel bezüglich der Fehlzeiten: 
Sollten Sie eine Fehlzeit von über zwei Monaten ansammeln, verlängert sich das Vikariat um diese Zeit. Ein Wechsel der Lerngruppe, nicht jedoch der Gemeinde, ist dann obligatorisch. 

Vorteile

Innovationspotenzial: 
Zeitgemäße Ausbildung für Pastor*innen im 21. Jahrhundert.

Wir sehen Sie: Vergabe der Vikariatsplätze unter Berücksichtigung Ihrer Wünsche und Lebenssituation. Sie lernen die Anleitenden in einer Art Speed-Dating kennen, besuchen die Gemeinden und treffen anschließend eine Vorauswahl.

Ganzheitliche Ausbildung: Bestehend aus den drei Lernorten Gemeinde/Schule, Predigerseminar und Regionalgruppe mit mentoraler Begleitung.

Flexible Lernwege: Eigene Schwerpunktsetzung innerhalb der Vikariatsgruppe.

Studienreise: Frei wählbare Studienreise. Die Organisation übernehmen sie selbst.

Kinderbetreuung: Kostenlose Kinderbetreuung während der Kurse in Ratzeburg.

Individualität: Die Selbstverständlichkeit unterschiedlicher Lebens- und Familienformen im Amt.

Sehr gute Bezahlung: Seit 1. März 2024 hat die Nordkirche den Grundbetrag im Vikariat auf 2.624,08 € brutto erhöht. 

Bei Erfüllung der Anspruchsvoraussetzungen (keine Konkurrenz mit öffentlichem oder kirchlichem Dienst) beträgt der Familienzuschlag für Verheiratete monatlich 171,28 €. Für Verheiratete mit einem Kind werden monatlich 317,66 € Familienzuschlag gewährt. Für das 2. Kind werden weitere 146,38 € und für das 3. Kind und jedes weitere werden monatlich 456,06 € gewährt. Die Nordkirche orientiert sich an den Anwärterbezügen des Bundes.

Arbeitgeberin Nordkirche

Liberale Verfassung: Seit 2012 in Kraft.

Eigenständig: Große Eigenständigkeit der Kirchenkreise und Gemeinden.

Bereichernd: Zusammenwachsen einer ost- und einer westdeutschen Tradition

Reizvolle Landschaften: Sie können überall Pastor*in sein > Großstadt, Kleinstadt, Land, Seenplatte, Küste, Hallig, Insel.

Gestaltungsmöglichkeiten: Viele unterschiedliche Funktionspfarrstellen mit Potenzial.

Schönheit: Wunderbare Kirchen mit besonderer Ausstrahlung

Sehr gute Bezahlung: Sie starten nach dem Vikariat bei Übernahme in den Probedienst* mit der sehr guten Besoldungsgruppe A13 nach der Bundesbeamtenbesoldungsordnung.

*Die Übernahme in den Probedienst als ein öffentlich-rechtliches Pfarrdienstverhältnis (entspricht dem Beamt*innenverhältnis) hat eine Altersgrenze von 37 Jahren. Da es kirchenrechtlich viele Ausnahmen gibt, wird bei einer Überschreitung dieser Grenze jeder Fall einzeln geprüft. So ist es ratsam, dem Personaldezernat möglichst frühzeitig eine formlose schriftliche Begründung zukommen zu lassen, warum sich die Altersgrenze nach oben verschieben sollte (z.Bsp. aufgrund einer vorherigen Berufsausbildung, Mutterschutz, Elternzeit, Pflegezeiten). Über 37 Jahre werden Sie genauso Pastor*in, jedoch in einem Angestelltenverhältnis und nach E 13 eingestuft und erhalten während der ersten Jahre 4.771 € (brutto) monatliches Entgelt. Dazu werden die familienbezogenen Bestandteile des Familienzuschlags wie bei einem öffentlich-rechtlich Pfarrdienstverhältnis gewährt.

Das gilt auch für Pastor*innen, die aus gesundheitlichen Gründen nicht in ein öffentlich-rechtliches Pfarrdienstverhältnis gelangen können. 

Elternzeit: Sie überlegen, innerhalb des Vikariats Elternzeit zu nehmen, mehr Infos dazu hier»

Amtsärztliches Gutachten: Wird benötigt, um nach positivem Votum im Bewerbungsgespräch in das öffentlich-rechtliche Dienstverhältnis einzutreten. Da dies für viele von Ihnen bereits vor dem Vikariat ein wichtiges Thema ist, berät Sie das Team der Nachwuchsförderung (Pastorin Jil Becker und Julia Ahmed) in einem vertraulichen Gespräch gerne.

Alle Infos zur Seelsorgeausbildung

Freundliches Gespräch
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Einblicke in das Berufsleben als Vikar*in

Kontakt MdB
Beratung und Kontakt
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Dr. Matthias de Boor

Oberkirchenrat (Leitung)


Schwerpunkte:
1. und 2. Theologische Prüfung, Informationen zum Bewerbungsverfahren und Vikariat, Anerkennung von Prüfungen und Lehrveranstaltungen, Rechtstexte, Fördermöglichkeiten und Stipendien, Steuerfragen, Elterngeld, Mutterschutz, Fragen und Info-Veranstaltung rund
um das 1. Examen


matthias.deboor@lka.nordkirche.de
Telefon: +49 385 20223-115

Landeskirchenamt
Außenstelle Schwerin

Referat Theologische Ausbildung und Prüfung

Münzstraße 8

19055 Schwerin

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